EU AI Act: Der „Digital Omnibus" verschiebt Fristen — was für Planungsbüros wirklich zählt
Die EU hat ihre KI-Regeln im Frühjahr entschärft: Anfang Mai einigten sich die Institutionen politisch auf den sogenannten „Digital Omnibus", die Mitgliedstaaten bestätigten den Kompromiss kurz darauf. Die formale Verabschiedung und Veröffentlichung wird noch vor dem 2. August 2026 erwartet — bis dahin ist die Änderung rechtlich nicht bindend. Kern des Pakets: Mehrere Fristen des AI Act für Hochrisiko-Systeme werden nach hinten geschoben. Für Architektur- und Planungsbüros lohnt der nüchterne Blick, was das konkret bedeutet — und vor allem, was nicht.
Verschoben werden die Pflichten für Hochrisiko-KI. Eigenständige Systeme aus Anhang III müssen die Anforderungen erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen statt wie bisher ab August 2026; in Produkte eingebettete Systeme aus Anhang I bekommen bis zum 2. August 2028 Zeit. Dazu kommen kleinere Erleichterungen: Die vorgeschriebene KI-Kompetenz im Betrieb (Artikel 4) wurde von einer Pflicht, sie zu „gewährleisten", zu einem „Unterstützen" abgeschwächt, und der Aufbau regulatorischer Reallabore verschiebt sich ebenfalls.
Hier ist die entscheidende Einordnung, die in vielen Schlagzeilen untergeht: Die allermeisten KI-Werkzeuge im Planungsalltag sind gar keine Hochrisiko-Systeme. Die Hochrisiko-Kategorien zielen auf Anwendungen wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Personalauswahl oder Bonitätsprüfung — nicht auf Visualisierungs-KI, generativen Entwurf, BIM-Assistenten oder KI im Schriftverkehr. Die verschobene Hochrisiko-Uhr betrifft die typische Bürosoftware also kaum. Wer gehofft oder gefürchtet hatte, der Omnibus ändere den Werkzeugkasten grundlegend, kann beruhigt sein — in beide Richtungen.
Was dagegen unverändert bleibt, ist der Teil, der Büros praktisch berührt: die Transparenz- und Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach Artikel 50. Sie greift wie geplant zum 2. August 2026, mit einer viermonatigen Übergangsfrist bis Anfang Dezember für bereits bestehende Systeme. Konkret heißt das: KI-erzeugte Bilder und Texte müssen als solche erkennbar sein — relevant überall dort, wo Büros KI-Visualisierungen einsetzen, etwa in Wettbewerbs- und Entwurfspräsentationen, in der Bauherren-Kommunikation oder auf der eigenen Website.
Über die Leistungsphasen gedacht verteilt sich die Wirkung unterschiedlich. Die KI-Kompetenz-Anforderung — ohnehin bereits seit Februar 2025 in Kraft — betrifft das ganze Büro quer durch alle Phasen: Wer KI einsetzt, sollte grob verstehen, was das Werkzeug tut und wo seine Grenzen liegen. Die Kennzeichnungspflicht dagegen wirkt vor allem in der Darstellung und Kommunikation, also in der frühen Entwurfs- und Präsentationsarbeit sowie in Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation. Für die eigentliche Ausführungs- und Genehmigungsplanung ändert sich rechtlich zunächst wenig.
Unterm Strich verschafft der Omnibus der Wirtschaft Luft, ohne den Alltag der meisten Planungsbüros umzukrempeln — schlicht, weil deren Werkzeuge selten hochriskant sind. Die richtige Reaktion ist entsprechend unaufgeregt: keine Hektik wegen der verschobenen Hochrisiko-Fristen, aber die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte jetzt sauber einführen und ein Grundverständnis der eingesetzten Werkzeuge im Team verankern. Das ist kein Freibrief, aber auch kein Grund zur Panik. Wie sich diese und andere KI-Fragen ins Gesamtbild einfügen, ordnen wir in unserem Überblick ein; die praktischen Details zur Kennzeichnung KI-generierter Bilder nehmen wir uns in einem eigenen Beitrag vor.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall empfiehlt sich fachanwaltliche Prüfung.
Quellen: Gibson Dunn — EU AI Act Omnibus Agreement: Postponed High-Risk Deadlines and Other Key Changes · Rat der EU — Council and Parliament agree to simplify and streamline AI rules (07.05.2026) · EU AI Act — Implementation Timeline
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